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Mehrwertsteuer

Erst der Shop, dann das Produkt: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer, USt-IdNr. oder Steuernummer, OSS und Ländersätze, und wann ein Produkt die Shop-Regeln überstimmt.

AnleitungenAktualisiert: 28. August 2026

Umsatzsteuer wird an zwei Stellen eingestellt, und die Reihenfolge zählt:

  1. Am Shop — wie du steuerlich aufgestellt bist. Das gilt für alles.
  2. Am Produkt — nur, wenn ein einzelnes Produkt davon abweichen soll.

Der Shop ist der Normalfall. Die meisten Händler stellen ihn einmal ein und fassen die Produktebene nie an.

Der Shop: Einstellungen → MwSt.#

Der Tab „MwSt." in den Shop-Einstellungen, zweispaltig. Links die Abschnitte „Wie bist du steuerlich aufgestellt?" mit den Auswahlkarten „Regelbesteuerung — Du weist Umsatzsteuer aus und führst sie ab." und „Kleinunternehmer §19 — Du berechnest allen Kunden 0 %.", darunter „Deine Steuernummer" mit der Auswahl USt-IdNr. oder Steuernummer und dem Feld DE299710682, darunter „Grenzüberschreitende Verkäufe" mit den Schaltern „OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)" und „Steuer für Kunden außerhalb der EU berechnen", beide aus, und „Ländersteuersätze" mit dem Hinweis, dass noch keine angelegt sind. Rechts die Live-Vorschau „Was deinen Kunden berechnet wird" mit vier Zeilen: Kunden in deinem eigenen Land 19 %, Privatkunden in der EU 19 %, Unternehmen in der EU mit gültiger USt-IdNr. 0 % Reverse Charge, Kunden außerhalb der EU 0 %, sowie eine Beispiel-Rechnungszeile mit Netto 142,02 €, zzgl. 19 % MwSt. 26,98 € und Gesamtbetrag 169,00 €.
Die Spalte rechts rechnet mit: Sie zeigt für jede Kundengruppe den Satz, der sich aus deinen Einstellungen ergibt.

Die rechte Spalte ist der eigentliche Gewinn dieser Seite: Sie sagt dir für vier Kundengruppen, was tatsächlich berechnet wird. Änderst du links etwas, ändert sich rechts die Antwort.

Wie bist du steuerlich aufgestellt?#

Diese Entscheidung kommt zuerst, weil sie alles andere bestimmt.

AuswahlWirkung
RegelbesteuerungDu weist Umsatzsteuer aus und führst sie ab. Alles Weitere auf dieser Seite greift.
Kleinunternehmer §19Du berechnest allen Kunden 0 %, überall. Die grenzüberschreitenden Schalter werden ausgeblendet.
Als Kleinunternehmer musstest du früher an jedem Produkt „keine Umsatzsteuer" einstellen. Das ist nicht mehr nötig und war auch nie ganz richtig: § 19 ist eine Eigenschaft des Verkäufers, nicht des Produkts. Stell das Regime am Shop ein, dann trägt auch die Rechnung den passenden § 19-Hinweis von selbst.

Wechselst du von § 19 weg, werden die grenzüberschreitenden Schalter zurückgesetzt. Du musst deine Registrierungen also erneut bestätigen, statt dass alte Einstellungen still wieder aktiv werden.

Deine Steuernummer#

§ 14 Abs. 4 UStG akzeptiert beides, eine USt-IdNr. oder eine Steuernummer. Du sagst, welche du hast:

AuswahlFolge
USt-IdNr.Die Nummer wird beim Verlassen des Feldes gegen das EU-Register (VIES) geprüft. Reverse Charge für EU-Geschäftskunden ist möglich.
SteuernummerKeine Formatwarnung, keine VIES-Prüfung. Kein Reverse Charge für EU-Geschäftskunden, die zahlen deinen normalen Satz.

Die Prüfung unterscheidet drei Ergebnisse: Geprüft, Nicht im EU-Register gefunden und Konnte nicht geprüft werden. Der dritte Fall ist eine Störung beim Register, keine Aussage über deine Nummer.

Die Auswahl ist nicht kosmetisch. Sie entscheidet, in welchem Feld die Nummer in der E-Rechnung (XML) steht. Eine Steuernummer, die als USt-IdNr. deklariert wird, führt zur Ablehnung durch den Prüfdienst. Deshalb liegt das Feld seit August 2026 nur noch hier — im Tab Allgemein gibt es keine Steuernummer mehr, damit Nummer und Typ nicht auseinanderlaufen können.

Grenzüberschreitende Verkäufe#

Zwei Schalter, beide standardmäßig aus. Aktiviere nur, was deine tatsächlichen Registrierungen abdecken.

SchalterBedeutung
OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)Privatkunden im EU-Ausland zahlen den Satz ihres Landes statt deinem. Unter 10.000 € grenzüberschreitendem Jahresumsatz ist dein eigener Satz normalerweise der richtige.
Steuer für Kunden außerhalb der EU berechnenAus: Kunden außerhalb der EU zahlen 0 %. An: Du berechnest Steuer und musst sie im jeweiligen Land abführen.

Ländersteuersätze#

Ein Land plus Satz, für Länder, in denen du tatsächlich registriert bist. Kunden dort zahlen genau diesen Satz, statt der Regeln darüber.

Die meisten Shops brauchen das nicht. Es lohnt sich, wenn du dich zum Beispiel in der Schweiz registriert hast und dort 8,1 % berechnest.

Das Produkt: nur für Ausnahmen#

Store → Produkte → Produkt öffnen → Umsatzsteuer für dieses Produkt.

AuswahlVerhalten
Steuereinstellungen des Shops verwendenDie Voreinstellung. Der Shop entscheidet je Kunde, inklusive Reverse Charge und Verkäufen außerhalb der EU.
Immer einen festen Satz verwendenEin Satz für alle Käufer, unabhängig vom Land.
Nie Steuer auf dieses Produkt berechnenÜberschreibt alles. Nie besteuert, bei keinem Kunden.

Darunter kannst du weiterhin Länder-Steuerüberschreibungen je Produkt anlegen. Die gewinnen gegen die Ländersätze des Shops.

Warum ein Produkt steuerfrei ist#

Steht ein Produkt auf Nie Steuer auf dieses Produkt berechnen, erscheint ein Feld für den Grund.

Ausschnitt der Produkt-Steuereinstellung: das Auswahlfeld „Umsatzsteuer für dieses Produkt" steht auf „Nie Steuer auf dieses Produkt berechnen" mit dem Hinweis „Überschreibt alles. Dieses Produkt wird nie besteuert, bei keinem Kunden, unabhängig von deinen Shop-Einstellungen." Darunter das Feld „Warum wird dieses Produkt ohne Umsatzsteuer verkauft?" mit dem Text „Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG liegt vor." und dem Hinweis, dass der Satz wortwörtlich auf die Rechnung gedruckt und in der E-Rechnung als Grund übermittelt wird. Darunter Vorschläge unter „Häufige Formulierungen": Steuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG, § 4 Nr. 22 UStG, § 4 Nr. 14 UStG, Mehrzweckgutschein nach § 3 Abs. 14 UStG und Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG.
Der Satz gehört zum Produkt, nicht in die Rechnungsfußzeile — sonst steht er auch auf Rechnungen, die sehr wohl Steuer ausweisen.

§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verlangt, dass eine Rechnung ohne Steuer den Grund nennt. Das Feld ist ein Freitext, weil die genaue Formulierung zählt; die Vorschläge füllen es nur vor.

Bisher blieb dafür nur die Rechnungsfußzeile — die gilt aber für den ganzen Shop. Wer steuerfreie Kurse und steuerpflichtige Workshops verkauft, hat den Befreiungshinweis damit auch auf Rechnungen gedruckt, die 19 % auswiesen. Der Hinweis am Produkt löst genau das: Er reist mit der Position und erscheint nur dort, wo tatsächlich keine Steuer berechnet wurde.

Welche Regel gewinnt#

Von oben nach unten, die erste zutreffende gilt:

  1. Kleinunternehmer § 19 am Shop → 0 % für alle, überall.
  2. Produkt: „Nie Steuer berechnen" → 0 %.
  3. Länder-Überschreibung am Produkt für das Land des Käufers.
  4. Ländersteuersatz am Shop für dieses Land.
  5. OSS / Verkäufe außerhalb der EU / dein eigener Satz — für alle Länder, zu denen du nichts gesagt hast.

Fehlt die Rechnungsadresse oder die Adresse deines Unternehmens, werden 0 % angesetzt.

Damit überhaupt ein Satz ermittelt werden kann, muss die Adresse deines Unternehmens unter Einstellungen → Adresse vollständig hinterlegt sein. Fehlt sie, wird ohne Fehlermeldung 0 % berechnet.

Netto oder Brutto#

Ob dein eingetragener Preis die Steuer schon enthält, legst du einmal für den ganzen Shop fest: Einstellungen → Allgemein → Produktpreise sind angegeben, Mit enthaltener Steuer (Brutto) oder ohne → Preise, Netto und Brutto.

Reverse Charge für Geschäftskunden#

Verkaufst du an Unternehmen im EU-Ausland, kann die Steuerschuld auf den Käufer übergehen:

  1. Dein Shop braucht eine hinterlegte USt-IdNr. (nicht nur eine Steuernummer).
  2. Auf der Checkout-Seite muss beim Kundendaten-Element die Möglichkeit bestehen, Firma und USt-IdNr. einzugeben → Checkout-Seite gestalten.
  3. Die eingegebene Nummer wird gegen VIES geprüft.
  4. Ist sie bestätigt und der Verkauf grenzüberschreitend innerhalb der EU, wird ohne Umsatzsteuer fakturiert, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers".
Ist VIES nicht erreichbar oder die Nummer ungültig, wird mit Umsatzsteuer fakturiert. Das ist die sichere Richtung. In der Bestellung ist vermerkt, ob und wann die Nummer bestätigt wurde.

Reverse Charge greift nicht im Inland und nicht bei Privatkunden.

Vor dem Verkaufsstart prüfen#

Der schnellste Weg ist ein Testkauf mit der Adresse deiner typischen Kunden. Steht auf der Testrechnung der erwartete Satz, stimmt die Einstellung. Verkaufst du ins Ausland, lohnt ein zweiter Testkauf mit einer Adresse dort.

Hast du sevDesk oder Lexware angebunden, achte darauf, dass die Kleinunternehmerregelung dort denselben Stand hat → sevDesk und Lexware anbinden.

Diese Seite erklärt die Funktionen von Rabbit Checkout, sie ist keine Steuerberatung. Welche Kombination für dein Unternehmen richtig ist, hängt von deinen Registrierungen und deinem Umsatz ab — das klärst du mit deinem Steuerberater.

Häufige Fragen

Unter Einstellungen → MwSt. Dort legst du fest, wie du steuerlich aufgestellt bist, hinterlegst USt-IdNr. oder Steuernummer und schaltest OSS sowie Verkäufe außerhalb der EU frei. Einzelne Produkte können davon abweichen, das stellst du am Produkt ein.

Unter Einstellungen → MwSt. das Steuerregime „Kleinunternehmer §19“ wählen. Damit werden allen Kunden 0 % berechnet, überall. Du musst das nicht mehr an jedem Produkt einzeln einstellen.

Ja. Unter Einstellungen → MwSt. wählst du zwischen USt-IdNr. und Steuernummer. § 14 Abs. 4 UStG akzeptiert beides. Wichtig ist die richtige Auswahl, weil sie bestimmt, wie die Nummer in der E-Rechnung übermittelt wird. Mit einer Steuernummer allein gibt es allerdings kein Reverse Charge für EU-Geschäftskunden.

Sie liegt unter Einstellungen → MwSt., zusammen mit der Auswahl, ob es eine USt-IdNr. oder eine Steuernummer ist. Aus dem Tab Allgemein wurde das Feld entfernt, damit Nummer und Typ nicht auseinanderlaufen können.

Gibt ein Käufer aus einem anderen EU-Land eine USt-IdNr. an, wird sie über VIES geprüft. Bestätigt die Prüfung die Nummer, wird ohne Umsatzsteuer fakturiert und die Rechnung weist den Reverse-Charge-Hinweis aus. Voraussetzung ist, dass dein Shop selbst eine USt-IdNr. hinterlegt hat.

Am Produkt, sobald es auf „Nie Steuer auf dieses Produkt berechnen“ steht: im Feld „Warum wird dieses Produkt ohne Umsatzsteuer verkauft?“. Der Satz wird wortwörtlich auf die Rechnung gedruckt und in der E-Rechnung als Befreiungsgrund übermittelt.

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